Partnerbedingungen
Stand: 25. Oktober 2026, Version 2026-10b. Die jeweils aktuelle Fassung wird im Kundenkonto unter „Partnerprogramm“ angezeigt; Partner akzeptieren sie bei der Bewerbung.
§ 1 Anbieter und Gegenstand
Das Partnerprogramm wird angeboten von:
Perwer Group GmbH
Weidkamp 180
45356 Essen
Deutschland
Vertreten durch den Geschäftsführer: Şivan Perwer
Handelsregister: Amtsgericht Essen, HRB 38553
E-Mail: tickets@sivanperwer.com · Web: www.sivanperwer.com
Das Programm ermöglicht verifizierten Partnern, Tickets für Konzerte von Şivan Perwer über persönliche Links und Codes zu vermitteln und dafür eine Provision zu erhalten. Der Partner wird nicht Vertragspartner der Ticketkäufer; der Ticketkauf kommt ausschließlich zwischen Käufer und Veranstalter zustande.
§ 2 Teilnahme
Teilnehmen können volljährige natürliche Personen und Unternehmen (Vereine, Gastronomie, Reisebüros, Creator u. a.). Die Bewerbung erfolgt im Kundenkonto und wird vom Veranstalter geprüft; auf eine Freischaltung besteht kein Anspruch. Nach Freischaltung erhält der Partner einen persönlichen Partnercode und je Konzert einen Link (?p=CODE) sowie einen QR-Code. Der Veranstalter kann den Zugang jederzeit pausieren oder beenden, insbesondere bei Verstößen gegen § 6.
§ 3 Zuordnung von Verkäufen
- Ein Ticketkauf wird dem Partner zugeordnet, wenn der Käufer den Partnerlink innerhalb der letzten 30 Tage vor dem Kauf angeklickt hat (Speicherung im Browser des Käufers). Haben mehrere Partner geworben, zählt der zuletzt angeklickte Link.
- Käufe über eigene Kundenkonten des Partners (gleiche E-Mail-Adresse) werden nicht vergütet.
- Eine Zuordnung ist technisch nicht möglich, wenn der Käufer Cookies/Browser-Speicher blockiert oder löscht. Ein Anspruch auf nachträgliche Zuordnung besteht nicht.
§ 4 Provision und Staffel
Die Provision wird auf den Ticketnettoumsatz der zugeordneten, bezahlten Bestellung berechnet: Ticketpreise nach Abzug von Rabatten, ohne Umsatzsteuer, ohne Gebühren, Versandkosten und Shop-Artikel. Shop-Artikel (Merchandise) sind derzeit nicht provisionsfähig.
Der Provisionssatz richtet sich nach der Zahl der vom Partner vermittelten, bezahlten und nicht stornierten Tickets seit Programmstart:
Basis: 5 % – bis 9 vermittelte Tickets
Fortgeschritten: 7 % – ab 10 vermittelten Tickets
Profi: 10 % – ab 50 vermittelten Tickets
- Ein höherer Satz gilt ab Erreichen der Schwelle für alle weiteren Verkäufe; bereits berechnete Provisionen werden nicht rückwirkend angehoben.
- Entfallen Verkäufe (Storno, Erstattung, Rückbuchung), sinkt die gezählte Ticketzahl; der Satz kann dadurch wieder fallen.
- Der Veranstalter kann mit einzelnen Partnern einen festen Satz vereinbaren. Die Staffel kann für künftige Verkäufe angepasst werden; der jeweils gültige Satz und die Schwellen werden im Konto angezeigt.
- Beispiel: Ein Standard-Ticket zu 50,00 € (inkl. 7 % USt.) hat einen Nettoumsatz von 46,73 €; die Provision beträgt bei 5 % 2,34 €, bei 7 % 3,27 €, bei 10 % 4,67 €.
§ 5 Freigabe, Auszahlung, Gutschrift
- Provisionen werden erst 14 Tage nach Durchführung des Konzerts freigegeben. Bis dahin werden sie im Konto als „offen“ geführt.
- Wird eine Bestellung storniert, erstattet oder zurückgebucht, entfällt die Provision. Bereits ausgezahlte Provisionen werden als Verrechnung mit der nächsten Gutschrift abgezogen. Während einer laufenden Rückbuchung (Chargeback) wird die Freigabe ausgesetzt.
- Freigegebene Provisionen werden monatlich ausgezahlt, sobald das Guthaben (nach Verrechnungen) mindestens 50 € beträgt; kleinere Beträge werden gesammelt. Die Überweisung erfolgt auf die im Konto hinterlegte IBAN.
- Die Abrechnung erfolgt im Gutschriftverfahren (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG): Der Veranstalter erstellt für jede Auszahlung eine Gutschrift mit fortlaufender Nummer und sendet sie per E-Mail. Der Partner stimmt diesem Verfahren zu und gibt dafür seine Steuernummer oder USt-IdNr. an. Widerspricht der Partner einer Gutschrift nicht innerhalb von 14 Tagen, gilt sie als anerkannt.
- Kleinunternehmer (§ 19 UStG) und Privatpersonen erhalten den Betrag ohne Umsatzsteuer. Regelbesteuerte Partner erhalten zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer und müssen eine gültige USt-IdNr. angeben. Für die steuerliche Behandlung der Provisionen (z. B. Einkommensteuer, Gewerbeanmeldung) ist der Partner selbst verantwortlich.
§ 6 Zulässige und unzulässige Werbung
Erlaubt ist die Weitergabe des Partnerlinks und QR-Codes in eigenen Kanälen (Social Media, Website, Newsletter, Aushänge, WhatsApp-Gruppen, Vereinsmitteilungen) mit dem vom Veranstalter bereitgestellten Material. Untersagt sind:
- bezahlte Anzeigen (Google, Meta, TikTok, YouTube u. a.) mit den Namen „Şivan Perwer“, „sivanperwer.com“ oder Konzert- und Veranstaltungsnamen als Suchbegriff oder im Anzeigentext ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters;
- die Veröffentlichung von Partnerlink oder Partnercode auf Gutschein-, Rabatt-, Cashback- oder Deal-Portalen;
- Gutschein- oder Rabattversprechen, die der Veranstalter nicht gemacht hat, sowie irreführende Angaben zu Preisen, Plätzen oder Programm;
- Spam, unverlangte Massen-Nachrichten, künstliche Klicks, Käufe über eigene Konten oder im Auftrag des Partners zur Erzielung von Provision;
- das Auftreten als Veranstalter, offizieller Ticketshop oder Vertreter des Künstlers sowie die Verwendung von Bild- und Markenmaterial über das bereitgestellte Material hinaus.
Bei Verstößen entfallen offene Provisionen, der Zugang wird beendet und bereits ausgezahlte Provisionen aus unzulässigen Verkäufen können zurückgefordert werden.
§ 7 Daten und Vertraulichkeit
Der Partner erhält keine personenbezogenen Daten der Käufer, sondern nur anonymisierte Kennzahlen (Klicks, Bestellungen, Tickets, Umsatz). Die Daten des Partners (Kontakt-, Steuer- und Bankdaten) werden ausschließlich zur Abwicklung des Programms verarbeitet; es gelten die Datenschutzhinweise.
§ 8 Laufzeit und Änderungen
Beide Seiten können die Teilnahme jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden; freigegebene Provisionen werden noch ausgezahlt, offene Provisionen nach Freigabe ebenfalls, sofern kein Verstoß nach § 6 vorliegt. Änderungen dieser Bedingungen werden im Konto angezeigt und gelten für Verkäufe ab Bekanntgabe. Widerspricht der Partner, endet die Teilnahme mit Wirkung für künftige Verkäufe.
§ 9 Haftung, Schlussbestimmungen
Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; im Übrigen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für Ausfälle der Zuordnung aus technischen Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, wird nicht gehaftet. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Oktober 2026 (Version 2026-10b). Diese Fassung steht unter dem Vorbehalt der Prüfung durch Steuerberater und Rechtsbeistand des Veranstalters.